• [at.*] Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen

    From Christian Pree@21:1/5 to All on Thu Jul 8 15:27:51 2021
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Sun Aug 8 16:39:39 2021
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Thu Sep 9 12:38:30 2021
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Sat Oct 9 17:08:43 2021
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Mon Nov 8 17:38:40 2021
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Wed Dec 8 18:29:23 2021
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Sat Jan 8 16:36:56 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Tue Feb 8 12:56:17 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Tue Mar 8 14:40:49 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Sat Apr 9 10:18:08 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Sun May 8 16:43:22 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Sat Jun 11 00:50:18 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Fri Jul 8 22:34:43 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Mon Aug 8 21:43:15 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Thu Sep 8 13:03:44 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Sat Oct 8 17:47:26 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Tue Nov 8 19:25:35 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Thu Dec 8 12:37:38 2022
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Sun Jan 8 17:01:12 2023
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Wed Feb 8 15:05:45 2023
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Wed Mar 8 19:17:39 2023
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Sat Apr 8 15:08:30 2023
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Thu Jun 8 19:21:39 2023
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Sat Jul 8 14:43:41 2023
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Wed Aug 9 18:55:37 2023
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Fri Sep 8 20:48:31 2023
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Sun Oct 8 21:57:49 2023
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Wed Nov 8 12:02:08 2023
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Fri Dec 8 15:00:48 2023
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)
  • From Christian Pree@21:1/5 to All on Mon Jan 8 18:56:58 2024
    XPost: at.usenet.gruppen, de.answers

    Archive-name: at-usenet/richtlinien
    Posting-frequency: monthly
    Last-modified: 2004-01-02


    Richtlinien fuer die Einrichtung und Entfernung von Newsgruppen in at.* =======================================================================

    Proponent: Christian Pree <chpr@gmx.net>
    Datum: 02.01.2004


    Inhalt:
    ~~~~~~~
    Teil 1: Ueberblick, Abkuerzungen
    Teil 2: Zusammenfassung
    Teil 3: Moderation
    Teil 4: RfD: Request for Discussion
    Teil 5: Die Diskussion
    Teil 6: AVV: Austrian Volunteer Votetaker
    Teil 7: CfV: Call for Votes
    Teil 8: Wahlregeln und Stimmabgabe
    Teil 9: Nach der Wahl
    Teil 10: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
    Teil 11: Danksagung
    Anhang 1: Moderator und AVVs
    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe


    1. Ueberblick, Abkuerzungen:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    RfD: Request for Discussion
    Einleitung einer foermlichen Diskussion ueber die Einrichtung, Aenderung
    oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen

    CfV: Call for Votes
    Aufruf zur foermlichen Abstimmung ueber die Einrichtung, Aenderung oder Entfernung von einer oder mehreren Newsgruppen


    Das Einrichten und Entfernen von Newsgruppen ist von technischer Seite
    gesehen ausgesprochen einfach. Ein einziger Artikel, der einem
    bestimmten Format entspricht, reicht dazu aus. Um aber einen gemeinsamen Konsens ueber benoetigte Newsgruppen zu finden, haben sich gewisse
    Richtlinien zur Einrichtung einer Gruppe eingebuergert.

    Diese Richtlinien differieren von Usenet-Hierarchie zu Usenet-
    Hierarchie. Der folgende Text beschreibt die Richtlinien, wie sie
    innerhalb der oesterreichischen News-Hierarchie "at.*" gelten.

    Diese Richtlinien gelten fuer die Einrichtung oder Entfernung einer
    Newsgruppe, fuer Umbenennungen, Verschiebungen und Aenderung des Moderationsstatus, Chartaaenderungen, also generell fuer alle
    Entscheidungen, die eine oder mehrere Newsgruppen als ganzes
    betreffen.

    Die Richtlinien sollen dazu dienen, mit einem geregelten Verfahren Entscheidungen ueber Newsgruppen in at.* herbeizufuehren. Aenderungen,
    die auf diesem Verfahren beruhen, werden von Usenet-Anbietern, die die Hierarchie at.* fuehren, im allgemeinen akzeptiert. Aenderungen, die
    nicht auf diesem Verfahren beruhen, haben wenig Chancen honoriert zu
    werden.

    An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder News-Admininistrator in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden ist: Ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine
    Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird
    oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen News-Administrators
    bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch, und das
    Usenet hat keine, oder besser, verzichtet freiwillig auf jegliche
    Exekutive. Eine Befuerwortung einer Newsgruppe durch dieses Verfahren
    soll jedoch den einzelnen News-Administratoren eine Entscheidungshilfe
    liefern, um eine moeglichst weite Verbreitung "allgemein akzeptierter" Newsgruppen zu erreichen.


    2. Zusammenfassung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, indem man ein Thema durch einen foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
    Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
    Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
    laesst.

    Ist die Abstimmung erfolgreich, veranlasst der Moderator von
    at.usenet.announce die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er die entsprechende(n) Kontrollnachricht(en)
    abschickt.

    Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
    mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
    und Einrichtungen _auch_ ueber die Newsgruppe at.usenet.announce laufen.


    3. Moderation:
    ~~~~~~~~~~~~~~

    Charta von at.usenet.announce:

    Die Gruppe at.usenet.announce ist moderiert. Sie dient ausschliesslich
    dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD), Wahlaufrufen (CfV), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie
    Listen laufender Votings), sowie dazu analogen Postings. Wuenscht man
    eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen Artikel per email an
    den Moderator schicken oder in die Newsgruppe at.usenet.announce posten.

    Die momentane Adresse des Moderators lautet:
    announce@usenet.backbone.at

    Aufgaben des Moderators:

    a) Moderation von at.usenet.announce

    Alle formalen RfDs und CfVs werden unter anderem ueber
    at.usenet.announce veroeffentlicht, und daher vom Moderator auf
    Einhaltung der Richtlinien geprueft. Findet er formale Unstimmigkeiten
    oder Regelverstoesse, so weist er den RfD oder CfV zurueck. Ist der
    Artikel akzeptabel, so wird er diesen veroeffentlichen. Eine Pruefung
    des eigentlichen Inhalts (z.B. Sinnhaftigkeit der Newsgruppe,
    Konsistenz der Charta) durch den Moderator erfolgt nicht, dies ist der Diskussion in der jeweils passenden Gruppe in at.usenet.* vorbehalten.

    Formale RfD/CfV muessen *zumindest* ueber die Newsgruppen
    at.usenet.announce und über eine der Diskussionsgruppen in at.usenet.*
    (je nach Thema des RfDs) veroeffentlicht werden.
    Parallel dazu sollte der RfD/CfV auch in andere betroffene Newsgruppen
    oder Mailinglisten crossgepostet werden. Bei Aenderungen oder
    Entfernungen bestehender Newsgruppen *muss* der RfD/CfV in alle
    betroffenen Newsgruppen crossgepostet werden.

    Ein Posten "auf eigene Faust" eines formalen RfD oder CfV in anderen Newsgruppen hat zu unterbleiben. Es ist jedoch erlaubt, in anderen
    Newsgruppen einen Hinweis auf das laufende Verfahren zu geben.

    Ferner schliesst dies Vorab-Diskussionen ueber den RfD keineswegs aus.
    Diese Vorab-Diskussionen haben jedoch vor dem Beginn des formalen
    Verfahrens stattzufinden.

    Wurde ein RfD oder CfV vom Moderator nicht akzeptiert, so kann dies in at.usenet.sonstiges diskutiert werden. Der Moderator soll das Ergebnis
    dieser Diskussion beruecksichtigen.

    b) Kontrollnachrichten

    Der Moderator setzt die als Ergebnis in at.usenet.announce geposteten
    und in at.usenet.* akzeptierten (s.u.) Beschluesse der Netzgemeinschaft
    durch Versenden von Kontrollnachrichten zur Einrichtung oder Aufloesung
    von Gruppen sowie einer Aufnahme in die bzw. Streichung aus der von ihm geposteten `checkgroups'-Nachricht um.

    Die Kontrollnachrichten des Moderators gelten fuer die gesamte
    at.*-Hierarchie.


    4. RfD:
    ~~~~~~~

    Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
    for Discussion", oder kurz RfD - so muss dieser entweder per E-Mail an
    den Moderator geschickt oder in at.usenet.announce gepostet werden.
    Aufgrund der Moderation geht der Artikel dann auch zuerst als E-Mail an
    den Moderator. Der Moderator veroeffentlicht dann den RfD.

    Der Einreicher eines RfD wird im folgenden als Proponent bezeichnet. Es
    koennen auch mehrere Personen gemeinsam einen RfD einreichen. (Dies
    erhoeht fallweise die Erfolgschancen eines RfD.)

    Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:

    o Es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert
    werden soll.
    Bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der
    angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert) und der Name der
    Gruppe erwaehnt sein. Ist eines von beidem (oder beides) noch
    unklar, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

    o Eine Kurzbeschreibung und eine Charta:

    Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgruppe ueberhaupt geht,
    und welche speziellen Regeln innerhalb der Newsgruppe gelten sollen,
    z.B. Moderationsregeln, Spoiler-Regeln, Subject-Kennzeichnung.

    Die Kurzbeschreibung (ca. 30 Zeichen, max. 60 Zeichen) wird
    in den regelmaessigen Postings verwendet, die den Systemadmini-
    stratoren helfen, festzustellen, welche Newsgruppen ihnen
    angeboten werden. Manche Newsreader zeigen diese Information
    auch an, zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit Artikel nicht
    in ungeeigneten Newsgruppen landen.

    Fuer die Loeschung einer Newsgruppe ist die Angabe von
    Kurzbeschreibung und Charta nicht notwendig, allerdings ist dann zu
    beschreiben, in welcher bestehenden Newsgruppe kuenftig zum Thema
    der aufzuloesenden Gruppe diskutiert werden soll.

    Namen und Kurzbeschreibung duerfen keine Umlaute enthalten und
    sollten zusammen maximal 70 Zeichen lang sein. Die Kurzbeschreibung
    wird mit einem Satzendezeichen (ueblicherweise einem Punkt)
    abgeschlossen.

    Beispiel (diese Newsgruppe existiert NICHT!):
    Kurzbeschreibung:
    at.test.moderated Testen moderierter Newsgruppen.
    Charta:
    Zum Testen von moderierten Newsgruppen.
    Die Newsgruppe ist moderiert.
    Moderator:
    sam@erewhon.priv.at (Samuel Butler)


    5. Die Diskussion:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
    die jeweils passende Gruppe in at.usenet.* gerichtet, eine Diskussion an anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit gelassen werden (mindestens 14 Tage).

    Zeigt die Diskussion Ergebnisse, die stark von dem urspruenglichen
    Vorschlag abweichen, so empfiehlt es sich, als Zusammenfassung einen
    neuen formellen Vorschlag zu formulieren, und diesen als 2., 3., ...
    RfD wie bereits beschrieben zu veroeffentlichen.

    Ueber Inhalt von Diskussions- und Wahlaufruf (ausser dem Wahlschein) entscheidet allein der Initiator. Der Moderator von at.usenet.announce ueberprueft lediglich die formale Richtigkeit. Ein Anspruch auf
    Uebernahme von waehrend der Diskussionsphase geaeusserten Vorschlaegen
    besteht nicht, die Nichtuebernahme begruendet kein Einspruchsrecht. Es empfiehlt sich dennoch, auf Diskussionsvorschlaege einzugehen. Der
    Wahlaufruf (CfV) sollte weitgehend mit dem letzten geposteten RfD uebereinstimmen.

    Ein letzter RfD sollte als Zusammenfassung nach dem vorlaeufigen
    Abschluss der Diskussion die Regel sein, um noch eine
    Diskussionsmoeglichkeit ueber den Letztstand vor dem CfV zu haben.


    6. AVV - Austrian Volunteer Votetaker:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Der Wahlaufruf (CfV) sowie die Auswertung des Ergebnisses wird von einem unabhaengigen Dritten durchgefuehrt. Dafuer steht der AVV (Austrian
    Volunteer Votetaker) zur Verfuegung. Wenn ein AVV Proponent eines RfD
    ist, darf er daher nicht AVV fuer diesen RfD sein. Selbstverstaendlich
    kann der AVV aber bei jedem RfD/CfV mitstimmen.

    Aufgaben des AVV (Details siehe auch 8. Wahlregeln):
    o Der AVV erhaelt nach der RfD-Diskussion den abstimmungsreifen RfD,
    fuegt eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per e-mail zu erfolgen hat
    hinzu, und veroeffentlicht den CfV.
    o Etwa zur Halbzeit der Wahlperiode wird vom AVV ein 2. CfV
    veroeffentlicht.
    o Nach Ende der Abstimmungsperiode wird vom AVV das Ergebnis der
    Abstimmung veroeffentlicht.


    7. CfV:
    ~~~~~~~
    NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
    eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine (zumindest
    weitestgehende) Einigung ueber Name, Kurzbeschreibung und Charta der
    Gruppe erreicht wurde, und bestimmt wurde, ob und von wem die Gruppe
    moderiert werden soll, kann ein "Aufruf zur Stimmenabgabe" -engl. "Call
    for Votes" oder kurz CfV - beim Moderator eingereicht werden. Die
    Entscheidung darueber, einen CfV einzureichen, liegt beim Proponenten.

    Der CfV muss explizit enthalten:

    o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist. Es koennen
    auch unterschiedliche Accounts fuer Ja, Nein und Enthaltung
    verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, dass Stimmen an eine
    gemeinsame Adresse gesendet werden, da dies eine potentielle
    Fehlerquelle ausschaltet.

    Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss
    genauso klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme
    gegen die Einrichtung, und umgekehrt.

    o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

    Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung
    des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muss genau angegeben
    sein. Der Zeitraum sollte mindestens zwei Wochen, jedoch
    hoechstens vier Wochen betragen, dabei sollten Ferienzeiten
    entsprechend beruecksichtigt werden. Der Zeitraum wird durch den
    Proponenten des RfD/CfV in Abstimmung mit dem Votetaker festgelegt.

    Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die
    Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 MEZ bzw.
    MESZ des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
    *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Mit anderen Worten:
    Jede Stimme zaehlt, die bis zum Ende der Abstimmungsperiode beim
    Votetaker eingetroffen ist, der Absender ist dafuer verantwortlich,
    seine Stimme rechtzeitig abzusenden. Eine Aenderung des Endedatums
    nach Veroeffentlichung des CfV ist nicht moeglich.

    o Der CfV sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
    Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)

    o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimmabgabe fuer jede(!)
    Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.

    Ein CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn einer der folgenden
    Punkte noch unklar ist, ausser es wird ein kombiniertes Voting
    durchgefuehrt:
    o Name der Gruppe
    o Kurzbeschreibung der Gruppe
    o Charta der Gruppe
    o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
    o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

    Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
    Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
    konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 10)
    eingesetzt werden.

    Das genaue Layout des Wahlscheins innerhalb des CfV richtet sich nach
    dem vom AVV aufgrund der verwendeten Voting-Software festgelegten
    Format.


    8. Wahlregeln und Stimmabgabe:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
    Stimmen akzeptiert werden. Nur Stimmen, die innerhalb dieses Zeitraums eintreffen, sind gueltig.

    Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
    eine Stimme jeweils zu senden ist. Diese Adresse (eventuell fuer JA und
    NEIN unterschiedlich) ist verbindlich, andere Adressen werden nicht
    gewertet. Stimmen muessen(!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel
    werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder vergleichbares.

    Eindeutigkeit: Aus einer Stimme muss eindeutig hervorgehen, wofuer
    der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
    aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
    Bei Vorgabe eines bestimmten Formats fuer die Stimmabgabe durch den AVV
    werden nur Stimmen gewertet, die diesem Format entsprechen.

    Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
    Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
    GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
    eine Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
    NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
    Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
    Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von Moderatoren gezaehlt werden. In der Regel wird ueber jede Gruppe
    einzeln abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich
    (Ausnahme: siehe 10. kombinierte Votings).

    Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
    korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
    genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" (wie z.B. Fido,
    Blackbox, Maus) ausdruecklich ein. Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, jeder hat genau eine Stimme. Das bedeutet
    insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realnamen verknuepft sein muss;
    auf die Veroeffentlichung des Realnamens kann in begruendeten(!)
    Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u. Die Wahl ist somit allgemein,
    gleich und frei, jedoch nicht geheim! Bei Ungereimtheiten in der
    Stimmabgabe (Doubletten etc.) ist es Aufgabe des Votetakers, soweit es
    in seiner Macht steht, zu verifizieren, dass hinter jeder
    Stimme eine eigene Person steht.

    o Stimmen ohne Realname, z.B. "From: e2525252@stud1.tuwien.ac.at",
    werden nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet, sofern
    die Namensenthaltung nicht stichhaltig begruendet ist. Andernfalls
    erhaelt der/die Waehler/in vom Votetaker eine entsprechende
    Rueckmeldung. Dies gilt auch fuer anonyme Remailer! Ein Vorname
    allein ist kein gueltiger Realname!

    o Stimmen, deren Realname ein Pseudonym ist, werden nicht gewertet,
    und auch so im Ergebnis aufgelistet (Beispiele: Asterix,
    Sacklpicka).

    o Stimmen, deren Realname falsch ist, werden, wenn es klar erkennbar
    ist, nicht gewertet, und auch so im Ergebnis aufgelistet.

    Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
    nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen, gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 40 Ja-Stimmen
    eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).

    Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
    Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt beim Votetaker eingegangene.

    Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme,
    da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten daher auch erst
    gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist es moeglich, seine
    zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-Stimme zu "canceln". Enthaltungen ergeben hauptsaechlich bei "kombinierten Votings" (Teil 10)
    Sinn.

    Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter (AVV) sollte dafuer Sorge
    tragen, dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine
    Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann
    einerseits durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das
    Posten eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der
    bisherigen Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war
    oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf
    jedoch -um Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!

    Dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) sollte moeglichst in der Mitte der
    Wahlperiode gepostet werden, und zwar mit demselben Verteiler wie der
    1.CfV. Dabei ist eine "Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich
    erwuenscht. Dieser 2.CfV muss sich auf den exakt gleichen Vorschlag
    wie der urspruengliche CfV beziehen.

    Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
    aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
    diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
    diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
    verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
    bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nicht akzeptiert.


    9. Nach der Wahl:
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter (AVV) eine Liste der
    Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
    in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
    solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme
    zuruecktritt!

    Diese Liste wird dann in dieselben Newsgruppen wie der CfV gepostet (Followup-To erfolgt auf die passende Gruppe in at.usenet.*). Wird nicht innerhalb einer Woche gegen das Ergebnis Einspruch erhoben, so wird die
    Wahl als gueltig angesehen.

    Die Einrichtung / Entfernung der Newsgruppe kann nach der
    Veroeffentlichung des Ergenisses innerhalb der Einspruchsfrist per Einspruchsverfahren angehalten werden. Dazu sendet der
    Einsprucherhebende eine E-Mail an den Moderator von at.usenet.announce.
    Der Einspruch wird vom Moderator umgehend in die passende Gruppe
    in at.usenet.* weitergeleitet und ist dort zu diskutieren. Ueber die
    Akzeptanz des Einspruchs entscheidet der Moderator unter
    Beruecksichtigung der Diskussion in at.usenet.*.

    Sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist, und eventuelle Einsprueche
    abgelehnt oder zurueckgezogen sind, veranlasst der Moderator von at.usenet.announce die Einrichtung/Loeschung der Newsgruppe bzw. die notwendigen Aenderungen in der Liste der "offiziellen" Newsgruppen.

    Ein Gegenstand, ueber den bei einem CfV entschieden wurde, soll
    innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abstimmungsperiode nicht
    neu zur Diskussion gebracht werden.


    10. Sonderregeln fuer kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Abweichend von den obigen Regeln koennen sogenannte "kombinierte
    Votings" durchgefuehrt werden.

    Bei einer einzelnen Newsgruppe kann dies durchgefuehrt werden, wenn
    a) der Name der Gruppe(n),
    b) der Status oder
    c) der Name des Moderators
    strittig sind: In diesem Fall wird fuer jede moegliche Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt, sinnvollerweise
    natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der Gruppe an sich ist
    dabei getrennt abzustimmen.

    Beispiel:
    [ ] Einrichtung der Gruppe an sich
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.def"
    [ ] Einrichtung unter dem Namen "at.abc.ghi"

    Wurden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
    derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
    Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
    angenommen.

    Einrichtung einer neuen Subhierarchie oder Unterteilung einer
    bestehenden Gruppe:
    Wenn eine bestehende Gruppe unterteilt oder eine neue Unterhierarchie eingerichtet werden soll, so sollte dies in einem einzigen Wahlaufruf geschehen; dabei wird ueber jede der neu entstehenden Gruppen einzeln abgestimmt. Eine Erweiterung des Namens der Ursprungsgruppe um das
    Suffix `.sonstiges' beziehungsweise die Einrichtung einer zusaetzlichen `.sonstiges'-Gruppe im Erfolgsfalle des Vorschlags (das heisst bei
    Annahme mindestens einer der Gruppen) bedarf keiner eigenen Abstimmung.

    Beispiel:
    Aufteilung der Newsgruppe at.abc:
    [ ] Einrichtung von at.abc.def
    [ ] Einrichtung von at.abc.ghi
    [ ] Einrichtung von at.abc.jkl

    Ueber jede der neuen Newsgruppen def, ghi und jkl wird extra abgestimmt.
    Wird mindestens eine der Newsgruppen auch eingerichtet, wird zusaetzlich
    eine Newsgruppe at.abc.sonstiges zur Aufnahme des nicht in eine der
    Gruppen passenden Traffic erzeugt.


    11. Danksagung:
    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Vielen Dank fuer die Basis geht an die Ersteller der
    REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON NEWSGRUPPEN IN DE.*,
    der Empfehlungen zur Einrichtung von de-Newsgroups
    sowie
    Robert Bihlmeyer
    Johannes Demel
    Juergen Dollinger
    Michael Eisenriegler
    Markus Gonaus
    Gerhard Gonter
    Gregor Herrmann
    Peter J. Holzer
    Gerhild Kirchweger
    Heidrun Kirchweger
    Matthias Klaban
    Gerhard Kronsteiner
    Bernhard Kruepl
    Andreas Labres
    Otmar Lendl
    Ingo Liessegang
    Thomas 'Mike' Michlmayr
    Christian Mock
    Hubert Partl
    Andreas Pavlik
    Gerald Pfeifer
    Klaus Johannes Rusch
    Alexander Talos


    Anhang 1: Moderator und AVVs
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Als Moderator der Newsgruppe at.usenet.announce fungiert

    Thomas 'Mike' Michlmayr <mike+a.u.a@cluon.priv.at>

    Als Austrian Volunteer Votetaker bzw. als Vertreter fungieren

    Gerald Pfeifer <gerald@pfeifer.com> [040102]
    Andreas Pommer <apommer@cosy.sbg.ac.at> [051100]

    Die AVV sind gemeinsam unter der Adresse <avv@usenet.at> erreichbar.
    [050201]

    Robert Bihlmeyer <robbe@orcus.priv.at> war als AVV von 1997 - 2000
    aktiv. Herzlichen Dank im Namen der Usenet Community! [051100]


    Anhang 2: "Kochrezept" zur Gruendung einer Newsgruppe ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    1. Proponent: einen RfD schreiben, dabei Name, Kurzbeschreibung und
    Charta angeben (all dies kann im Verlauf der Diskussion noch
    geaendert werden), und in welche Newsgruppen der RfD crossgepostet
    werden soll
    2. Proponent: den RfD per Mail an den Moderator schicken
    3. Moderator: den RfD veroeffentlichen
    4. Proponent: in der passenden Gruppe in at.usenet.* den RfD
    mindestens zwei Wochen diskutieren, die dabei gewonnenen Erkenntnisse
    zumindest in einem 2.RfD (wieder ueber den Moderator) posten
    5. Proponent: Nach der Diskussion Kontaktaufnahme mit dem AVV,
    Festlegung des Wahlscheins und des Zeitraums, Uebersendung des
    Letztstands
    6. AVV: Einsenden des CfV an den Moderator
    7. Moderator: den CfV veroeffentlichen
    8. AVV: Stimmen entgegennehmen, zur Halbzeit 2.CfV ueber den Moderator
    veroeffentlichen, zum Schluss ueber den Moderator Ergebnis
    veroeffentlichen
    9. Moderator: Bei positivem Abstimmungsergebnis Kontrollnachricht
    versenden und Listen aktualisieren


    [*** Aenderungen ***
    Diese Richtlinien wurden einem CfV unterzogen, und mit 76:3 Stimmen
    am 23.02.97 angenommen. Das Ergebnis wurde unter Message-Id
    <33157a05.36417374@news.tuwien.ac.at> veroeffentlicht.
    Die Moderator-Adresse hat sich gegenueber dem CfV geaendert.

    28.11.97 Korrektur der Mail-Adresse von mir bei Proponent und
    in der Unterschrift
    Korrektur der privaten Mail-Adresse von Mike in Anhang 1
    10.01.98 Wie am 23.12.97 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <Result$1$.diverses-und-freunde$1@usenet.backbone.at>
    veroeffentlicht, wurde .sonstiges anstatt .diverses
    gewaehlt.
    05.08.99 at.wu-wien.* (Newsgruppen der WU Wien) aus Kap. 11 entfernt,
    da diese Hierarchie lt. Gerhard Gonter nicht mehr verwendet
    wird.
    05.08.99 Wie am 01.07.99 in at.usenet.announce mit Message-Id
    <RESULT-Regelung_des_Formates_von_Namen_und_\
    Kurzbeschreibung-06.06.1999@orcus.priv.at> veroeffentlicht,
    wurden folgende Punkte in den Richtlinien geaendert:
    - Format von Namen und Kurzbeschreibungen
    - Wahlbeteiligung 40 JA-Stimmen
    - Sperrfrist 6 Monate
    - Entfernung von at.fido.*, at.ping.*, at.vu-wien.*,
    at.mail.* und at.network.* aus Kap. 11
    - Anhang 3: Obsolete Newsgruppen und Hierarchien in at.*
    entfernt
    05.08.99 Aenderungshistorie ans Ende des Dokuments verlegt
    08.10.99 Mail-Adressen aus Danksagung entfernt, die waren zu einem
    guten Teil nicht mehr gueltig
    10.08.00 Ersetzen aller Verweise auf at.usenet durch einen Verweis
    auf die neuen Gruppen at.usenet.gruppen, .missbrauch und
    .sonstiges
    05.11.00 Ruecktritt von Robert Bihlmeyer als AVV, neuer AVV ist
    Andreas Pommer; Anhang 1 umformuliert
    05.02.01 Adresse avv@usenet.at in Anhang 1 eingebaut.
    05.05.01 Entfernung at.blackbox.* eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_at.blackbox.*-23.03.2001@pfeifer.com>
    08.06.02 Entfernung Punkt 11 eingearbeitet, Abstimmungsergebnis
    <Result-Entfernung_von_Punkt_11_der_Einrichtungsrichtlinien\
    -02.05.2002@malz.fst.sbg.ac.at>
    02.01.04 Aktualisierung Adresse Gerald Pfeifer
    ***]


    Christian Pree <chpr@gmx.net>

    --- SoupGate-Win32 v1.05
    * Origin: fsxNet Usenet Gateway (21:1/5)